Nicht bei jedem Alkoholproblem ist ein stationärer Aufenthalt angezeigt, um einen körperlichen Entzug durchzuführen. Manchmal genügen bereits persönliche Abstinenzvorkehrungen oder ein ambulanter Entzug, begleitet durch eine Suchtfachperson sowie durch Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt.