Heime und medizinische Einrichtungen

Im Auftrag von Heimleitung unter Einbezug von weiteren Personen (Eltern, Berufsbeistandschaft) kann bei Minderjährigen eine Suchtberatung erfolgen. In der Dreiecksbeziehung «Heim-betroffene Jugendliche/Eltern-Suchtberatung» werden die Bedingungen für den Beratungsprozess ausgehandelt.

Ein ähnliches Vorgehen wird im Umgang bei einem Suchtproblem eines Bewohners bzw. einer Bewohnerin eines Altersheims gewählt. Auch hier werden die verantwortlichen Personen miteinbezogen (Heimleitung, privates Umfeld, Berufsbeistandschaft usw.).

Das Regionalspital, die medizinischen Praxen und das Psychiatrie-Zentrum Rheintal können jederzeit eine Triage für eine betroffene Person anstreben. Wir kommen für Erstgespräche in die jeweilige Einrichtung. Immer ist in allen Triageformen eine freiwillige Mitwirkung der betroffenen Person anzustreben und in der Ausgangslage optimal.