Schulen

In der Regel kann unter dem Einbezug von Eltern oder Erziehungsverantwortlichen bei Minderjährigen im Auftrag der Schulen eine Suchtberatung erfolgen. In der Dreiecksbeziehung «Schule – betroffene Jugendliche/Eltern – Suchtberatung» werden die Bedingungen für den Beratungsprozess ausgehandelt.